Reisepass

Bitte mitbringen:

  • Alten Reisepass oder bei Neuausstellung Geburtsurkunde. Staatsbürgerschaftsnachweis und Heiratsurkunde

  • 1 Passbild (nach den EU-Richtlinien)

  • Ab 30. März 2009 werden neue Reisepässe nur mehr mit Fingerabdruck angefertigt

  • Reisepassanträge können zum Unterschreiben nicht nach Hause mitgenommen werden

  • Ab 12 Jahren ist für jedes Kind ein eigener Reisepass zu beantragen - Staatsbürgerschaftsnachweis ist dafür notwendig

  • Für Kinder unter 12 Jahren wird ein Reisepass ohne Fingerabdruck angefertigt

Bei Eintragung eines Kindes:

  • Geburtsurkunde des Kindes

    Bei Namensänderung durch Heirat:

      • Muss ein neuer Reisepass beantragt werden

Verschiedene Informationen

HELP.GV.AT - Antragsformular downloaden

Zuständig