Heiraten in Neukirchen

Ein Mann und eine Frau, die eine Kiste halten

Sehr geehrte Paare!


Der erste Schritt auf dem Weg zu Ihrer Eheschließung /Verpartnerung: 

Bevor Sie sich das Ja-Wort geben können, muss in einem Ermittlungsverfahren geprüft werden, ob Sie die Ehe oder die Verpartnerung rechtswirksam schließen dürfen. 


Dieses Verfahren nennt sich „Ermittlung der Ehefähigkeit“ bzw. „Ermittlung der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft eingehen zu können“. Dieses Ermittlungsverfahren ist bei jedem Standesamt im Bundesgebiet möglich, unabhängig vom Wohnort. 


Nach Abschluss dieses Ermittlungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, in den nachfolgenden 6 Monaten in jeder Gemeinde in Österreich zu heiraten bzw. sich verpartnern zu lassen. 


Die Terminfixierung der Trauung/Verpartnerung erfolgt durch eine/n Standesbeamten:in, welche:r mit Ihnen telefonisch oder per E-Mail in Kontakt treten wird und einen individuellen Gesprächstermin zum Abschluss der rechtlichen Prüfung vereinbart. 


Notwendige Unterlagen vor der Eheschließung: 


Personen, welche in Österreich geboren sind: 

  • amtlicher gültiger Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde (nur bei Personen, die in Österreich geboren sind)
  • Heiratsurkunde / Partnerschaftsurkunde der letzten Vorehe(n) / Verpartnerung(en)
  • Nachweis der Auflösung der letzten Ehe(n) / Verpartnerung(en), das sind Scheidungs-, Aufhebungs- und Nichtigkeitsurteile (-beschlüsse) mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländer:innen: Reisepass bzw. Personalausweis)
  • Nachweis des Wohnsitzes (nicht älter als 6 Monate)
  • Nachweis des akademischen Grades oder der Standesbezeichnung 
  • ev. Geburtsurkunde der gemeinsamen Kinder

Bei Fremde Staatsangehörige zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen: 

  • internationales Ehefähigkeitszeugnis (nicht älter als 6 Monate)
  • ev. Abmeldebestätigung vom letzten Wohnsitz außerhalb von Österreich
  • Abschrift aus dem Geburtenbuch bzw. internationale Geburtsurkunde


Eventuell gelten noch Sonderbestimmungen, besonders bei ausländischen Staatsangehörigen. (z.B. Gerichtsbeschluss über die Ehemündigerklärung, Apostille, Beglaubigung usw.). Diese sind individuell beim Sitz des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband zu erfragen. 


Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Standesbeamten des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes Neukirchen am Großvenediger telefonische oder per E-Mail jederzeit gerne zur Verfügung. 

Zuständig

Formulare