Heizkostenzuschuss 2025

Veröffentlichungsdatum16.12.2024Lesedauer1 MinuteKategorienInformation
Heizkosten

Eine neue Förderperiode für den Heizkostenzuschuss beginnt mit 01.01.2025. Die gültige Richtlinie kann aus dem PDF-Download entnommen werden. 

Die Beantragung des Heizkostenzuschusses ist ausschließlich über E-Government möglich. Eine Antragsstellung in Papierform beim Land Salzburg ist nicht möglich. 

  • Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Haushalt € 250,00.

Der Zuschuss wird an jene Personen ausbezahlt, deren monatliches Nettoeinkommen je Haushalt (aktuelles Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen mit dortiger Hauptwohnsitzmeldung) nachfolgende Werte nicht überschreiten: 

Alleinlebende / Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher€ 1.392,00
Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragene Partnerschaften€ 1.820,00

 

Die Einkommensgrenzen erhöht sich

für jedes Kind im Haushalt mit Familienbeihilfenbezug um€ 385,00
für jedes Kind im Haushalt ohne Familienbeihilfenbezug um€ 621,00
für jede weitere erwachsende Person im Haushalt um€ 621,00

 

Bei der Antragsstellung sind euch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung gerne behilflich.