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Eine neue Förderperiode für den Heizkostenzuschuss beginnt mit 01.01.2025. Die gültige Richtlinie kann aus dem PDF-Download entnommen werden.
Die Beantragung des Heizkostenzuschusses ist ausschließlich über E-Government möglich. Eine Antragsstellung in Papierform beim Land Salzburg ist nicht möglich.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Haushalt € 250,00.
Der Zuschuss wird an jene Personen ausbezahlt, deren monatliches Nettoeinkommen je Haushalt (aktuelles Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen mit dortiger Hauptwohnsitzmeldung) nachfolgende Werte nicht überschreiten:
Alleinlebende / Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher | € 1.392,00 |
Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragene Partnerschaften | € 1.820,00 |
Die Einkommensgrenzen erhöht sich
für jedes Kind im Haushalt mit Familienbeihilfenbezug um | € 385,00 |
für jedes Kind im Haushalt ohne Familienbeihilfenbezug um | € 621,00 |
für jede weitere erwachsende Person im Haushalt um | € 621,00 |
Bei der Antragsstellung sind euch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung gerne behilflich.