Flächenwidmung

Die Flächenwidmung regelt die Nutzbarkeit von Grundstücken & Flächen. Hiezu verordnet die Gemeindevertretung einen Flächenwidmungsplan, in dem für alle Grundstücke einer Gemeinde eine entsprechende Widmung (Grünland, Bauland, Verkehrsflächen o.ä.) & Widmungskategorie (z.B Kern-, Dorf-, Betriebs-, Gewerbe- oder Betriebsgebiet) festgelegt wird. Diese Widmung bestimmt, wofür Grundstücke & Flächen genutzt werden dürfen (landwirtschaftliche Nutzung, Bebauung zum Wohnen, Gewerbebetriebe u.v.m.).

Im Flächenwidmungsplan sind weiters Beschränkungen wie Gefahrenzonen, Lärmbelastungen, Überflutungsgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Hochspannungsleitungen u.v.m.) kenntlich gemacht. Im Flächenwidmungsplan können auch Kennzeichnungen für einzelne Grundstücke erfolgen (Lücken im Grünland, Flächen für freistehende Solaranlagen, Flächen für Apartmenthäuser oder -hotels u.v.m)

Der Flächenwidmungsplan stellt zwischen dem Räumlichen Entwicklungskonzept (REK) und dem Bebauungsplan, welche ebenfalls von der Gemeindevertretung verordnet werden, die mittlere Ebene der örtlichen Raumplanung vor. Die wichtigste Rechtsgrundlage stellt das Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 dar.

[Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 – ROG 2009, LGBl Nr 30/2009 i.d.g.F.]

Zuständig