Baubewilligungsansuchen

Ein Baubewilligungsansuchen ist für alle bewilligungspflichtigen Maßnahmen zu stellen:

  • Errichtung ober- & unterirdischer Bauten
  • Zu- & Aufbauten
  • Errichtung und Änderung technischer Einrichtungen (z.B. Heizanlagen, Wärmepumpen, Klima- & Lüftungsanlagen, Aufzüge, Treppenlifte u.ä.)
  • Änderung oberirdischer Bauten, die sich erheblich auf deren äußere Gestalt & Aussehen auswirkt
  • Anbringung von Werbeanlagen
  • Änderung der Art des Verwendungszweckes (z.B. Garage in Wohnraum)
  • Abbruch von Bauten (ab 500 m³ umbautem Raum)
  • Errichtung & Änderung von Ein- & Ausfahrten zu/von KFZ-Stellplätzen, Wendeplätzen & Garagen
  • Errichtung & Änderung von Einfriedungen gegen öffentl. Verkehrsflächen und Nachbargrundstücke (höher als 1,50 m)
  • Errichtung von Stütz- & Futtermauern (z.B. Steinsätze) von mehr als 1,5 m Höhe
  • Freistehende Solaranlagen

Von dieser Bewilligungspflicht bestehen zahlreiche Ausnahmen die in § 2 Abs 2 & 3 des Baupolizeigesetzes geregelt sind.

Das Bewilligungsansuchen erfolgt schriftlich mittels ausgefülltem Formular, unter Anschluss von:

  • Anrainerverzeichnis
  • Grundbuchsauszug der betroffenen Grundfläche (Eigentümernachweis)
  • Energieausweis
  • Nachweis über die Entsorgung der Niederschlags- & Oberflächenwässer
  • Baubeschreibung (3-fach)
  • Einreichpläne (3-fach)

[§ 2 Abs 1; §§ 4 & 5 BauPolG]

Zuständig