Ein Baubewilligungsansuchen ist für alle bewilligungspflichtigen Maßnahmen zu stellen:
- Errichtung ober- & unterirdischer Bauten
- Zu- & Aufbauten
- Errichtung und Änderung technischer Einrichtungen (z.B. Heizanlagen, Wärmepumpen, Klima- & Lüftungsanlagen, Aufzüge, Treppenlifte u.ä.)
- Änderung oberirdischer Bauten, die sich erheblich auf deren äußere Gestalt & Aussehen auswirkt
- Anbringung von Werbeanlagen
- Änderung der Art des Verwendungszweckes (z.B. Garage in Wohnraum)
- Abbruch von Bauten (ab 500 m³ umbautem Raum)
- Errichtung & Änderung von Ein- & Ausfahrten zu/von KFZ-Stellplätzen, Wendeplätzen & Garagen
- Errichtung & Änderung von Einfriedungen gegen öffentl. Verkehrsflächen und Nachbargrundstücke (höher als 1,50 m)
- Errichtung von Stütz- & Futtermauern (z.B. Steinsätze) von mehr als 1,5 m Höhe
- Freistehende Solaranlagen
Von dieser Bewilligungspflicht bestehen zahlreiche Ausnahmen die in § 2 Abs 2 & 3 des Baupolizeigesetzes geregelt sind.
Das Bewilligungsansuchen erfolgt schriftlich mittels ausgefülltem Formular, unter Anschluss von:
- Anrainerverzeichnis
- Grundbuchsauszug der betroffenen Grundfläche (Eigentümernachweis)
- Energieausweis
- Nachweis über die Entsorgung der Niederschlags- & Oberflächenwässer
- Baubeschreibung (3-fach)
- Einreichpläne (3-fach)
[§ 2 Abs 1; §§ 4 & 5 BauPolG]