Bitte mitbringen:
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Alten Reisepass oder bei Neuausstellung Geburtsurkunde. Staatsbürgerschaftsnachweis und Heiratsurkunde
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1 Passbild (nach den EU-Richtlinien)
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Ab 30. März 2009 werden neue Reisepässe nur mehr mit Fingerabdruck angefertigt
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Reisepassanträge können zum Unterschreiben nicht nach Hause mitgenommen werden
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Ab 12 Jahren ist für jedes Kind ein eigener Reisepass zu beantragen - Staatsbürgerschaftsnachweis ist dafür notwendig
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Für Kinder unter 12 Jahren wird ein Reisepass ohne Fingerabdruck angefertigt
Bei Eintragung eines Kindes:
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Geburtsurkunde des Kindes
Bei Namensänderung durch Heirat:
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Muss ein neuer Reisepass beantragt werden
Verschiedene Informationen
HELP.GV.AT - Antragsformular downloaden