Am 29. September 2024 findet die Nationalratswahl statt.
Wahlberechtigt sind alle Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, kein Wahlausschlussgrund vorliegt, am Stichtag (09.07.2024) in Neukirchen am Großvenediger gemeldet und in die Wählerevidenz der Marktgemeinde Neukirchen am Großvenediger eingetragen sind.
Die Wahlverständigungskarte wird ca. drei Wochen vor der Nationalratswahl versendet.
Amtliche Wahlinformation
Zur Nationalratswahl 2024 werden durch die Marktgemeinde Neukirchen am Großvenediger wieder sogenannte Wahlverständigungskarten inkl. umfangreicher Informationen betreffend die Briefwahl, an alle Wahlberechtigen versendet. Diese enthalten neben dem Namen des Wahlberechtigten, das zuständige Wahllokal, die Öffnungszeiten sowie die laufende Nummer im Abstimmungsverzeichnis. Bitte nehmen Sie zur Stimmabgabe neben dem vorgeschriebenen Ausweisdokument auch diese Wählerverständigungskarte mit. Sie erleichtern damit den Wahlbehörden die Arbeit und tragen zu einer zügigeren Wahlabwicklung bei.
Wählen mit Wahlkarte (Briefwahl)
Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben Wahlberechtigte, die sich voraussichtlich am Wahltag nicht am Ort (Gemeinde, Wahlsprengel) ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis aufhalten werden und deshalb ihr Wahlrecht nicht ausüben könnten. Ferner haben jene Personen Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge eingeschränkter Mobilität, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen, oder wegen ihrer Unterbringung in gerichtlichen Gefangenenhäusern, Strafvollzugsanstalten, in forensisch-therapeutischen Zentren oder in Hafträumen unmöglich ist.
Antragsfrist:
Ab sofort können Anträge auf Ausstellung einer Wahlkarte entweder schriftlich bis Mittwoch, 25. September 2024 oder persönlich (nicht jedoch telefonisch) bis Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr beantragt werden.
Antragsform:
Mündlich oder schriftlich. Beim mündlichen Antrag ist die Identität durch ein Dokument (Personalausweis, Pass, Führerschein usw.) glaubhaft zu machen. Beim schriftlichen Antrag kann die Identität, sofern der Antrag im Fall einer elektronischen Einbringung nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, auch auf andere Weise, etwa durch Angabe der Passnummer, durch Vorlage der Ablichtung eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde glaubhaft gemacht werden. Jeder Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist zu begründen.
LINK SCHRIFTLICHER WAHLKARTENANTRAG Wahllokal: Mittelschule Neukirchen am Großvenediger
- Sprengel I: Haupteingang, Klasse links Wahlzeit: 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr
- Sprengel II: Haupteingang, Halle links Wahlzeit: 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr
- Sprengel III: Haupteingang, Halle rechts Wahlzeit: 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Marktgemeinde Neukirchen am Großvenediger jederzeit gerne zur Verfügung.