Die Feuerbeschau ist eine im Beisein des Eigentümers oder Verfügungsberechtigter durchzuführende Besichtigung von Bauten. Sie ist periodisch durchzuführen und dient der Feststellung des ordnungsgemäßen und einwandfreien Zustandes in feuerpolizeilicher Hinsicht. Ausgenommen von der Feuerbeschau sind Bauten mit nicht mehr als fünf Wohnungen.
Gegenstand der Besichtigung sind insbesondere die Rauch- und Abgasfänge, Verbindungsstücke und Feuerstätten jeweils außerhalb der Räumlichkeiten von Wohnungen sowie die Dachböden, Keller, Höfe, Garagen-, Betriebs- und Lagerräume, insbesondere solcher für Mineralöle. Über in feuerpolizeilicher Hinsicht festgestellte Mängel ist dem Eigentümer ein Mängelbehebungsauftrag zu erteilen.
Die Feuerpolizeibehörde (Bürgermeister) hat die Feuerbeschau von Amts wegen durchzuführen. Zur Beschau zugezogen werden Sachverständige des vorbeugenden Brandschutzes, der Ortsfeuerwehrkommandant sowie allenfalls der Rauchfangkehrermeister.
[§§ 10 ff Feuerpolizeiordnung]