Der Bebauungsplan regelt die Bebaubarkeit von Grundstücken. Er kann etwa Festlegungen über die zulässige Bebauungsdichte, die Bauhöhen, die äußere Gestaltung von bauten, Lärmschutzmaßnahmen, Pflanzgebote etc. treffen. Der Bebauungsplan ist eine von der Gemeindevertretene zu beschließende Verordnung, die für bestimmte Baulandfläche zu erlassen ist. Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen ist das Salzburger Raumordnungsgesetz (ROG).
[§§ 50 ff ROG]