Bauverhandlungen

Üblicherweise werden über Ansuchen um Baubewilligung oder Bauplatzerklärung mündliche Verhandlungen durchgeführt. Aus praktischen Gründen wird die Verhandlung in der Regel an der Stelle des geplanten Vorhabens durchgeführt. Zu einer Bauverhandlung werden eingeladen: der/die Einschreiter/in (Antragsteller/in), Planverfasser, alle Nachbarn mit Parteistellung, ein bautechnischer Sachverständiger und die Eigentümer der berührten Hauptversorgungseinrichtung (Strom, Wasser o.ä.). Betroffenen Grundeigentümern kommt, sofern sie nicht Antragsteller sind, keine Parteistellung zu und können daher nicht zur Verhandlung zugelassen werden.

[§ 8 Abs 2 BauPolG]

Zuständig